DIE NOTARIN

Unsere Notarin berät und betreut Sie umfassend in allen Bereichen des Notariatswesens. Hierzu gehören insbesondere Beurkundungen, Beglaubigungen und Rechtsberatung in den Bereichen Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht und in der Vorsorge sowie Betreuung und die damit zusammenhängenden Korrespondenzen mit Registergerichten und Behörden.

DIE NOTARIATSTÄTIGKEITEN UMFASSEN u.a. FOLGENDE RECHTSGESCHÄFTE:

Grundstücksrecht:

  • Grundstückskaufverträge
  • Grundschuldbestellungen
  • Bestellung sonstiger Rechte auf Grundstücken (z. B. Wohnrecht)
  • Erbbaurechtsverträge
  • Wohnungseigentumsgeschäfte
  • Hofübergabeverträge

Gesellschaftsrecht:

  • Gründung einer Gesellschaft
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Satzungsänderungen
  • Umwandlung der Gesellschaft

Erbrecht:

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungen

Familienrecht:

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen

Vorsorge/Betreuung:

  • Generalvollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen

Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes verpflichtet, unparteiisch und unabhängig tätig zu werden. Um diese Unabhängigkeit zu wahren, sind alle Notare an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gebunden, welches die jeweils zu erhebenden Notargebühren regelt. Abweichende Vergütungsvereinbarungen sind nicht zulässig.

WIR BILDEN AUS

Seit Gründung unserer Kanzlei bilden wir regelmäßig Lehrlinge zu Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten aus.