Unsere Notarin berät und betreut Sie umfassend in allen Bereichen des Notariatswesens. Hierzu gehören insbesondere Beurkundungen, Beglaubigungen und Rechtsberatung in den Bereichen Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht und in der Vorsorge sowie Betreuung und die damit zusammenhängenden Korrespondenzen mit Registergerichten und Behörden.
DIE NOTARIATSTÄTIGKEITEN UMFASSEN u.a. FOLGENDE RECHTSGESCHÄFTE:
Grundstücksrecht:
- Grundstückskaufverträge
- Grundschuldbestellungen
- Bestellung sonstiger Rechte auf Grundstücken (z. B. Wohnrecht)
- Erbbaurechtsverträge
- Wohnungseigentumsgeschäfte
- Hofübergabeverträge
Gesellschaftsrecht:
- Gründung einer Gesellschaft
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
- Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- Satzungsänderungen
- Umwandlung der Gesellschaft
Erbrecht:
- Testamente
- Erbverträge
- Erbscheinsanträge
- Erbausschlagungen
Familienrecht:
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionen
Vorsorge/Betreuung:
- Generalvollmachten
- Patientenverfügungen
- Betreuungsverfügungen
Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes verpflichtet, unparteiisch und unabhängig tätig zu werden. Um diese Unabhängigkeit zu wahren, sind alle Notare an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gebunden, welches die jeweils zu erhebenden Notargebühren regelt. Abweichende Vergütungsvereinbarungen sind nicht zulässig.
WIR BILDEN AUS
Seit Gründung unserer Kanzlei bilden wir regelmäßig Lehrlinge zu Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten aus.